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Praxen mit verordneten Leistungen, längeren Behandlungen oder Kostenträgerprüfung
KOGU steht im Praxisalltag meist für Kostengutsprache: ein Kostenträger bestätigt vor oder während einer Behandlung, dass bestimmte Leistungen unter bestimmten Bedingungen übernommen werden.
Eine einheitliche KOGU-Regel für alle Therapien gibt es nicht. Psychotherapie, Physiotherapie, Spitalleistungen, Unfall, IV, Zusatzversicherung und kantonale Prozesse können sehr unterschiedlich funktionieren.
Was eine Kostengutsprache leistet
Eine Kostengutsprache schafft Klarheit über Umfang, Zeitraum und Bedingungen der Kostenübernahme. Sie kommt vor allem ins Spiel, wenn Behandlungen länger dauern, ausserhalb normaler Limiten liegen oder der Versicherer zusätzliche Unterlagen verlangt.
Für die Praxis zählt neben der Zusage der Nachweis: Wer hat wann beantragt, was wurde bewilligt, bis wann gilt die Zusage, und für wie viele Sitzungen oder Leistungen?
Beispiele aus Therapie-Kontexten
Bei psychologischer Psychotherapie im Anordnungsmodell nennt das BAG die Kostengutsprache des Versicherers vor einer Weiterführung nach 30 Sitzungen. Bei physiotherapeutischer Langzeitbehandlung beschreibt Physioswiss die Kostengutsprache des Krankenversicherers für Behandlungen über 36 Sitzungen hinaus.
Diese Beispiele unterscheiden sich je nach Kontext. Die konkrete Regel hängt immer vom Versicherungszweig, Tarif, Verordnung, Fachgebiet und Kostenträger ab.
- Psychotherapie: Weiterführung nach definierter Sitzungszahl prüfen.
- Physiotherapie: Langzeitbehandlung und Verordnung vollständig dokumentieren.
- Andere Leistungen: Versicherer, Verband oder Behörde als Quelle verwenden.
Dokumentation in der Praxissoftware
KOGU-relevante Informationen gehören nicht nur in E-Mails. Die Praxissoftware hält Fall, Patient, Verordnung, bewilligten Zeitraum, Sitzungszahl, Dokumente und Abrechnungsstatus nachvollziehbar zusammen.
Die Praxis sieht dann, wann eine Behandlung bald die bewilligte Menge erreicht, wann eine neue Anfrage nötig ist und welche Unterlagen bei Rückfragen bereits vorliegen.
KOGU-Fall dokumentieren
- Fachgebiet und Kostenträger bestimmen.
- Anwendbare Limite, Sitzungszahl oder Frist aus offizieller Quelle prüfen.
- Antrag, ärztliche Unterlagen und Versichererantwort ablegen.
- Bewilligten Umfang in Fall oder Dossier erfassen.
- Vor Ablauf rechtzeitig Folgeklärung starten.
Typische Fehler
- KOGU-Regeln aus einem Fachgebiet auf ein anderes übertragen.
- Mündliche Aussagen als verbindliche Zusage behandeln.
- Bewilligte Sitzungszahl nicht gegen bereits erbrachte Leistungen prüfen.
- Unterlagen nicht fallbezogen ablegen.
Fragen aus der Praxis
Ist eine Kostengutsprache immer vor Behandlungsbeginn nötig?
Nein. Das hängt vom Fachgebiet, Versicherungszweig, Tarif und konkreten Fall ab. Bei längeren oder besonderen Behandlungen wird die zuständige Quelle früh geprüft.
Reicht eine E-Mail des Patienten als Kostengutsprache?
In der Regel legt die Praxis eine nachvollziehbare Bestätigung des Kostenträgers oder die formal verlangten Unterlagen ab. Patientenaussagen allein sind keine belastbare Grundlage für die Abrechnung.
Was muss dokumentiert werden?
Mindestens Fallbezug, Dokumente, bewilligter Umfang, Gültigkeit und fallbezogene Notizen. Die fachliche und rechtliche Beurteilung bleibt Sache der Praxis und zuständigen Stellen.
KOGU und Verordnungen in PRAXSYS einordnen
Kostengutsprachen und Verordnungen gehören in PRAXSYS zum X-Large-Paket; Termine, Patientendaten, Leistungen und Rechnungen bleiben fallbezogen.
Physio- und X-Large-Funktionen ansehenVerwandte Themen
Identifikation
ZSR-Nummer
Die ZSR-Nummer identifiziert medizinische Leistungserbringer im Zahlstellenregister. Für Abrechnung und Versichererkommunikation muss sie exakt zur Praxis, Tätigkeit und Situation passen.
Praxisaufbau
Praxisstart
Vor dem Start müssen nicht nur Bewilligungen geklärt sein. Für die Praxissoftware zählen auch Stammdaten, Leistungen, Tarife, Zahlungsprozess, Datenschutzrollen und ein getesteter Ablauf.
Zahlungsverkehr
QR-Rechnung
Die QR-Rechnung verbindet lesbare Zahlungsdaten mit dem Swiss QR Code. Für Praxen wird sie erst dann zuverlässig, wenn Stammdaten, Rechnungen und Zahlungskontrolle zusammenpassen.
Quellen und weiterführende Links
Stand, Zuständigkeit und Details können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte gelten die Angaben der zuständigen Behörden, Registerstellen, Versicherer, Verbände und Fachpersonen.